Herr Rechtsanwalt Elmar Korth wurde im Jahr 2020 durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm mit dem Amtssitz in Dortmund bestellt.
Seit Anfang Mai 2021 ist Rechtsanwalt Korth aktenverwahrender Notar und Amtsnachfolger des aus Altersgründen aus dem Amt geschiedenen Notars Rüdiger Spott aus Dortmund.
Als Notar ist er unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege tätig.
Sein Amt als Notar übt Herr Korth persönlich und eigenverantwortlich aus.
Der Notar wird für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den einzelnen Bundesländern bestellt.
Seine Aufgabe ist die vorbeugende Streitvermeidung. Demgemäß ist der Notar kein einseitiger Interessenvertreter. Vielmehr begleitet der Notar die Beteiligten unparteiisch und unvoreingenommen. Dies unterscheidet ihn maßgeblich von der Rolle eines Rechtsanwaltes.
In seiner Eigenschaft als Notar begleitet Herr Korth Sie bei der Beurkundung von Immobiliengeschäften aller Art. Hierzu gehören beispielsweise
- Anfertigung von Immobilienkaufverträgen über das klassische Eigenheim oder Mehrfamilienhaus,
- Teilflächenverkäufe und Grundstücksteilungen
- die Bildung und der Verkauf von Wohnungseigentumseinheiten
- die unentgeltliche Übertragung von Immobilien (Schenkungen)
- die Bestellung von Erbbaurechten an Grundstücken
Gleichsam beurkundet er für Sie Grundpfandrechte in Form von
- Grundschulden und
- Hypotheken
und unterstützt Sie bei beabsichtigter Bestellung von
- Wohnungsrechten
- Nießbrauch
- Reallasten
- Wegerechten und Leitungsrechten
- Erbbaurechten
Eine weitere wichtige Aufgabe des Notars liegt im Bereich testamentarischer Gestaltung. Herr Korth beurkundet für Sie beispielsweise
- Testamente
- Erbauseinandersetzungsverträge,
- Abschichtungsverträge
- Erbverzichtsverträge
- Erbausschlagungen
Im Familienrecht unterstützt Sie Herr Korth als Notar unter anderem in folgenden Angelegenheiten:
- Gestaltung von Eheverträgen (bspw. modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung),
- Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- Unterhaltsrechtlichen Vereinbarungen
- Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen,
- Minderjährigen- und Volljährigenadoptionen
Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes begleitet Herr Korth Sie unter anderem bei
- der Gründung von Kapitalgesellschaften (vornehmlich UG und GmbH)
- der Übertragung von Geschäftsanteilen
- der Abänderung von Gesellschaftsverträgen