Rechtsanwalt und Notar a. D.
Reiner Dieckmann

Rechtsanwalt Reiner Dieckmann ist seit 1976 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahre 1985 wurde er zum Notar ernannt.

Im Jahr 2007 wurde ihm der Fachanwaltstitel für Familienrecht verliehen.

Seit dem 01.07.2017 ist er Notar außer Dienst (a.D.) .

Rechtsanwalt Dieckmann ist zudem als erfahrener Notar a.D. Notariatsverwalter des leider verstorbenen Rechtsanwaltes und Notars Rüdiger Goltsch. Aufgabe des Notariatsverwalters ist die Abwicklung eines beendeten Notariates. In allen notariellen Angelegenheiten, die die Urkunden des verstorbenen Notars Rüdiger Goltsch betreffen, können Sie sich an ihn wenden.

Seit der Gründung der Kanzlei im Jahre 1976 betreut Rechtsanwalt Dieckmann seine Mandanten in allen Fällen des täglichen Lebens, namentlich in allen Fällen des Zivilrechts.

Mit seiner langjährigen Erfahrung berät er Sie in allen Fällen des Vertragsrechts, Kaufrechts, Mietrechts, Schadensersatzrechts, der unerlaubten Handlung und des Grundstücks- und WEG-Rechts sowie in allen Fällen der Schwerpunktbereiche Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldrecht und Strafrecht.

Rechtsanwalt Dieckmann ist zugleich Fachanwalt für Familienrecht. Er betreut Sie in allen Fragen rund um die Ehe, die Scheidung, die Trennung, den Unterhalt, den Zugewinn, das Güterrecht und das Kindschaftsrecht (Elterliche Sorge, Umgang) sowie bei der Gestaltung von Ehe- und Scheidungsfolgenverträgen und bei Fragen des internationalen Familien- und Scheidungsrechts. Sie finden einen sachkundigen und durchsetzungsfähigen Ansprechpartner in den vorbezeichneten Eheangelegenheiten, insbesondere bei Ehescheidungen und der Geltendmachung von Zugewinn- und Unterhaltsansprüchen und bei Umgangs- und Personensorgerechten.